Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler GbR Am Landwehrbach 12 59514 Welver |
Beratung per Telefon: 02384 911119 durch Wilfried Pöhler |
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Die Hausratversicherung kennt sehr viele Einschlüsse und Versicherungserweiterungen. Beispielhaft seien genannt: - Elementarschadenversicherung (Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinenabgang und Schneedruck). - Fahrräder (i.d.R. in prozentualer Abhängigkeit von der Versicherungssumme und mit Nachtzeitausschluss – das Fahrrad darf nur tagsüber und angeschlossen draußen abgestellt werden). - Wertsachen (in prozentualer Abhängigkeit von der Versicherungssumme). - Überspannungsschäden. - Hotelübernachtung (im Falle eines Schadens). In der Hausratversicherung sind in der Regel keine Gegenstände erfasst, die beruflich genutzt werden oder Dritten gehören. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats die Versicherungssumme übersteigt. In diesem Fall wird im Schadensfall ermittelt wie viel Prozent des Hausrats tatsächlich versichert war. Nur dieser prozentuale Anteil wird dann auch vom Schaden übernommen. Der Verzicht auf diese Unterversicherungsklausel gibt demnach zusätzliche Sicherheit. Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt über 02384 911119 zu uns auf. Wir beraten Sie gerne über eine interaktive Onlineberatung.
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