Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler GbR Am Landwehrbach 12 59514 Welver |
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Familie und Kinder. Privathaftpflicht - Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie, Ihre Familie und auch Ihre Kinder.Gemäss des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haftet jeder für verschuldete Drittschäden in unbegrenzter Höhe. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher für jeden ein MUSS. Es ist überhaupt die wichtigste Versicherung. Zum Schadensersatz gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände. Außerdem Folgekosten, wie etwa Nutzungsausfall.
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Haftpflicht zu erhalten, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir, die
Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler GbR, sind per E-Mail zu erreichen.
Der Schutz durch die Privathaftpflicht schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst. Mit allen Rechten und Pflichten, denn er ist auch der Vertragspartner. Gleichwohl sind die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder geschützt. Wenn ein Paar nicht verheiratet ist, kann es trotzdem gemeinsam durch die Privathaftpflicht Versicherung Versicherungsschutz haben. Allerdings muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden. Kinder verursachen häufig Schäden. Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut wie Erwachsene abschätzen. Deliktunfähig sind Kinder, wenn sie noch nicht 7 Jahre alt sind. Ihr Kind ist für einen Schaden, welcher z. B. durch einen Fußball, welcher von Ihrem Kind durch eine Fensterscheibe des Nachbarn getreten wird nicht haftbar zu machen. Rechtlich hat Ihr Nachbar keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Ihr Nachbar auf seinem Schaden sitzen bleibt, wird das Nachbarschaftsverhältnis mit Sicherheit nachhaltig beeinträchtigt sein. Die Ersatzhaftpflicht für deliktunfähige Kinder ist summenmäßig oft begrenzt. Außerdem kommt sie auch erst ab einer bestimmten Schadenshöhe für den Schaden auf. Auch auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter erstreckt sich der Haftpflichtschutz. In der Regel zahlt Ihre Haftpflichtversicherung, wenn ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters durch dessen Tätigkeit zu Schaden kommt. Macht ein Versicherungsnehmer vom Ableben Gebrauch, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Wird die nächste Prämie durch die überlebende Partner gezahlt, läuft der Versicherungsschutz lückenlos weiter. Behandlungskosten und Verdienstausfall sind Kosten, die die private Haftpflichtversicherung ebenfalls bei berechtigtem Schadensersatz leisten muss. Ein Verletzter hat auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente. Ein entstandener Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Für die Wechselfälle des täglichen Lebens reicht der umfassende Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung aus. Auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten. Das gilt auch bei Ausübung typischer Freizeitsportarten. Bestimmte Fälle und spezielle Haftpflicht: Besitzer von anderen größeren Tieren wie z. B. Besitzer von Pferden und Hunden müssen eine Tierhalter - Haftpflichtversicherung haben. Gesetzlich vorgeschrieben für Fahrer von Auto, Motorrad, Mofa u.ä. ist eine ist eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Besitzer von Segel- oder Motorboot brauchen Sie eine Sportboot-Haftpflicht. Wenn Sie Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks sind. ist eine Haus- und Grundbesitzer - Haftpflichtversicherung nötig. Der Abschluss einer eigenen Bauherren - Haftpflichtversicherung ist bei Bautätigkeiten größerer Bauten erforderlich. Bei Bauten bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden durch die Privathaftpflicht abgedeckt.
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