Krankenversicherung Ausland.

Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler GbR Am Landwehrbach 12 59514 Welver

Beratung per Telefon: 02384 911119 durch Wilfried Pöhler

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Auslandsreise Krankenversicherung.

Der Versicherungsschutz Reiseversicherungen ohne Selbstbeteiligung hat eine weltweite Geltung für jede Urlaubsreise und jede Geschäftsreise bis zu jeweils 45 Tagen. Außer in die NAFTA-Länder. Das sind: Kanada, Mexico und Vereinigte Staaten. Mit Ausnahme der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) § 5.1 genannten Vorerkrankungen haben Sie auch für diese Versicherungsschutz. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) § 5.1 können Sie online genau nachlesen.

Wenn Sie die hier angebotene Krankenversicherung für das Ausland näher interessiert, zu Care Holiday scrollen, auf Beschreibung klicken und dann die AVB - Allgemeinen Versicherungsbedingungen - aufrufen. Die Versicherungslaufzeit beträgt für die Reiseversicherungen ohne Selbstbeteiligung jeweils ein Jahr. Klicken und Sie können weiter lesen.Hinweis auf Reiseversicherung 
    beantragen Reise Versicherung berechnen und Infos lesen.

 

Garantie: Garantie das Ihre Daten nur für Kreditfinanzierung verwendet werden.Ihre persönlichen Daten werden nur für dieses Angebot benötigt. Es erfolgt keine Weitergabe für andere Werbezwecke (Gewinnspiele, Katalogversand o. ä.)! Außerdem teilen wir mit, das die Berechnung kostenlos ist. Auch wenn Sie uns anrufen, fallen außer den normalen Telefonkosten keine Kosten an.

Handeln Sie jetzt !

Um Auskünfte, Beratung sowie Antworten zu Fragen über das Thema: Auslandsreise Krankenversicherung zu erhalten, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir, die Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler GbR, sind per E-Mail zu erreichen. Klicken Sie auf: Anfrage per E - Mail wenn Sie uns eine Frage zu o. a. Versicherung haben. Wir rufen auch gern zurück. Sie können auch kostenfrei anonym online rechnen.

Allgemein: Die Krankenversicherung Auslandsreise ist für die Urlaubsreise und andere Anlässe zur Auslandsreise eine wichtige Versicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet außerhalb Deutschland nur eingeschränkten Schutz.

In den meisten Ländern besteht kein Versicherungsschutz. In Staaten, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht, werden die Krankheitskosten von der Krankenkasse übernommen. Das bedeutet aber nicht, dass durch eine Krankheit keine größeren Kosten für Sie anfallen können, welche durch eine Reise Versicherung günstig gedeckt sind.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche der Leistungen unsererseits verweisen wir auf die Versicherungsbedingungen des Versicherers.

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