Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler GbR Am Landwehrbach 12 59514 Welver |
Beratung per Telefon: 02384 911119 durch Wilfried Pöhler |
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Allein aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht
für alle Schäden. Schäden, die absichtlich oder versehentlich anderen
zufügt werden. In der Höhe ist die Ersatzpflicht in der Höhe unbegrenzt.
Hierbei kann eine existenzbedrohliche Größenordnungen erreicht werden.
Der Versicherungsnehmer wird von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter
auf Schadenersatz freigestellt. Dies wird durch den Versicherungsschutz
umfasst. Durch die Betriebshaftpflichtversicherung wird geprüft ob und
inwieweit Ansprüche begründet sind.
Hierdurch kann die Haftpflichtversicherung als eine passive Rechtsschutzversicherung
angesehen werden. ♥ Klicken und Sie können weiterlesen. Die Betriebshaftpflicht ist ein komplexes Produkt das viele Ein- & Ausschlüsse kennt. Über die Beratung im Internet hinaus empfiehlt sich eine exakte Risikoanalyse durch einen spezialisierten Versicherungsmakler. Diese kann natürlich auch telefonisch erfolgen. Soweit Sie nähere Informationen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung gilt allerdings nur für auf Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche. Auf den sogenannten “Erfüllungsschaden“, welcher auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet ist, gilt der Versicherungsschutz nicht. Kosten für Nachbesserung, Umtausch oder Reparatur können nicht von der Betriebshaftpflicht gezahlt werden. Neben dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft sind Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten (§ 151 VVG) mitversichert. Betriebsangehörige (Mitarbeiter) sind bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den entsprechend versicherten Arbeitgeber versichert. |
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